Sie befinden sich hier:
Startseite
Der Geschäftsbereich "RIXDORFER KONTOR. Die
andere Arbeitsvermittlung" ist zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) und damit zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereiche:
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
sowie
ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 des SGB III.
(Unser Zertifikat können Sie
hier einsehen.)